26.12.2023
Am 30.11.2023 hat die Bezirksregierung Arnsberg die Entwurfsflächen der Windenergiebereiche mit dem Eckpunktebeschluss der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg vorgestellt.
Mit diesem Eckpunktebeschluss setzt die Bezirksregierung Arnsberg die Vorgaben der Bundesregierung und Landesregierung zum weiteren Windenergieausbau um. Die Bundesregierung hat über das Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgesehen, dass zukünftig 2 % der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung steht. NRW wird hierzu bis 2025 1,8 % der Landesfläche NRWs beisteuern.
Die Landesregierung hat mit dem Änderungsverfahren zum Landesentwicklungplans den Bezirksregierungen entsprechende Flächenziele vorgegeben. Die Bezirksregierung Arnsberg muss bis Ende 2025 2,13 % der Fläche des Regierungsbezirks für die Windenergie zur Verfügung stellen.
Die vorgestellten Flächen der Bezirksregierung sind sogenannte Rotor-out-Flächen, sodass nur der Standortmittelpunkt innerhalb der Flächen liegen muss.
Als Windpark Rennweg freuen wir uns, das große Teile unserer Windparkfläche Teil dieser Planungen sind, die nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen.
Marcel Papenfort - 13:38 @ Allgemein
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