Naturschutz

Für Windenergieprojekt dieser Größe sind umfangreiche Artenschutzmaßnahmen erforderlich.
Hierauf wurde schon bei Antragserstellung geachtet und während des gesamten Verfahrens Wert gelegt.

Im folgenden möchten wir einige von vielen Maßnahmen aufzeigen und erklären.

Aufforstung

Pro Windenergieanlage werden 0,29-0,43 Hektar (ha) Forst dauerhaft durch Fundament und Kranstellfläche beansprucht. Der Bundesdeutsche Schnitt liegt bei 0,46 ha, was ca. ¾ eines Fußballfeldes entspricht. Für den Windpark Rennweg werden dauerhaft somit insgesamt nur ca. 3,4 ha Forst beansprucht, bei einer Planungsfläche von 500 ha sind das gerade einmal 0,7 %. Dazu kommt, dass sich das Projektgebiet innerhalb großräumiger Kalamitätsflächen befindet, sodass kaum ein Eingriff in bestehende Forstbereiche erfolgen muss.

Benötigte Flächen pro WEA dauerhaft und temporär Benötigte Flächen pro WEA



Ausgleichs- und Maßnahmenflächen Ausgleichs- und Maßnahmenflächen


Für die durch die Windenergieanlagen beanspruchten Flächen müssen ausgeglichen werden.
Ein Teil wird über sogenannte Erstaufforstungen erzielt. Erstaufforstungen bedeutet, dass im Stadtgebiet neuer Wald geschaffen wird. Im Verhältnis 1:1,4 wird neuer Wald in der Stadt Warstein angelegt.
Ein anderer Teil wird über Verbesserungsmaßnahmen und ökologische Aufwertung von Waldbereichen erzielt. So werden bestimmte Bereiche im Bereich des Bermeckebaches aus der dauerhaften Waldbewirtschaftung herausgenommen und dort gezielt ein Waldumbau stattfinden, um die ökologische Vielfalt zu erhöhen.
Die Karte zeigt die Bereich in denen die Maßnahmen stattfinden werden.


Artenschutz

Zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt im Projektgebiet werden sogenannte Ausgleichsflächen angelegt, eine diese Flächen wird als Nahrungshabitat für das vor Ort ansässige Schwarzstorchbrutpaar entwickelt. Hierbei wird ein Bachlauf der Bermecke wieder naturnah hergerichtet, der die letzten Jahrzehnte durch Fichten stark bewachsen war. Es wird ein offener Bachlauf hergestellt und an dessen Rändern entsprechende Vegetation entwickelt, sodass die Fläche dem Schwarzstorch ein entsprechendes gut zugängliches Nahrungshabitat bietet. Dazu wird angrenzend für den Wespenbussard vorsorglich ebenfalls ein geeignetes Nahrungshabitat angelegt. Hierzu wird ein weiteres Forstareal aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen und durch gezielte Schaffung von Lichtungen für den Wespenbussard als Nahrungshabitat hergerichtet.
Aufgrund der Nähe der Horstbäume des Schwarzstrochsbrutpaares werden zwei Windenergieanlagen im März und April jeweils tagsüber abgeschaltet, um den Schwarzstorch in der Phase der Horstbesetzung nicht zu stören. Zusätzlich werden die Horste zukünftig kameraüberwacht. Die Daten und Aufnahmen werden sowohl der Behörde als auch uns als Betreiber direkt zugänglich gemacht.
Die Windenergieanlagen werden im ersten Betriebsjahr bei bestimmten Witterungsbedingungen nachts abgeschaltet. Sie sind während dieser Zeit mit Ultraschallsensoren ausgestattet um die Fledermausaktivität zu erfassen. Dies wird in einer angepassten Weise auch im zweiten Betriebsjahr erfolgen,  so dass mit diesen gewonnen Daten die Windenergieanlagen so programmiert werden können, dass keine Fledermäuse zu Schaden kommen.

 
 
 
 
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