Für beide Themenpunkte werden Umfangreiche Gutachten erstellt.
Beim Thema Schall müssen grundsätzlich die Grenzwerte der sogenannten TA Lärm (Technische Anweisung Lärm) eingehalten werden. Diese gibt für verschiedenen Wohnbereiche Schallrichtwerte vor. Hier sind ein paar Beispiele:
- Reines Wohngebiet: 35 dB(A) nachts, entspricht einem leisen Gespräch
- Allgemeines Wohngebiet: 40 dB(A) nachts, entspricht dem Brummen eines Kühlschrankes aus nächster Nähe
- Dorf- Mischgebiete und Außenbereich: 45 dB(A) nachts, entspricht in etwa leiser Radiomusik
Diese Werte dürfen nicht oder nur leicht überschritten werden. Maximal 2 dB(A) Überschreitung ist in Begründeten Fällen zulässig.
Zur Ermittlung der Einhaltung dieser Werte werden auch alle Gewerblichen Vorbelastungen berücksichtigt. Dies können z.B. Lüfter von Landwirtschaftlichen Stallungen, Lüftungsanlagen von Industriebetrieben oder aber auch Produktionsprozesse (z.B. der Hammer der Siepmann Schmiede) sein.
Nicht berücksichtigt wird Straßenlärm, da hier nicht von einer dauerhaften Schallquelle ausgegangen wird. Dies gibt der Gesetzgeber so über die TA Lärm vor.
Die Windenergieanlagen erreichen Schallpegel von bis zu 107 dB(A) auf Nabenhöhe. Diese tritt aber erst mit Nennleistung, also maximaler Umdrehungszahl auf. Bei den geplanten WEA wird die Nennleistung bei ca. 11 m/s (ca. 40 km/h) Windgeschwindigkeit erreicht. Der Schall nimmt aber zum Boden hin weiter ab, sodass unter der WEA bei Nennleistung um die 60 dB(A) (PkW Vorbeifahrt in 15 m Abstand) erreicht werden.
Um die oben beschrieben Grenzwerte für die Wohngebiete einzuhalten werden die WEA nachts in ihrer Umdrehungsdrehzahl begrenzt, sodass sie deutlich leiser laufen und die Grenzwerte in den Wohngebieten eingehalten werden.
Beim Windpark Rennweg werden 8 Anlagen nachts von maximal 6 MW auf maximal 4,1 MW und 3 Anlagen auf 4,3 MW gedrosselt, um so die Schallgrenzwerte an den Wohnhäusern in Allagen, Niederbergheim und Hirschberg sicher einhalten zu können. Die Anlagen können nachts somit nicht ihre maximale Lautstärke von 106,5 dB(A) emittieren, sondern nur noch 105,5 dB(A) bzw. 104,5 dB(A). Wichtig zu beachten ist, dass diese Geräuschpegel erst bei entsprechenden Windgeschwindigkeiten > 5-6 m/s (ca. 20 km/h) auftreten.
Der Gesetzgeber gibt auch zum Schattenwurf entsprechend strenge Auflagen vor. Pro Tag dürfen an einem Wohnhaus nicht mehr als insgesamt 30 Minuten Schattenwurf auftreten. Über das gesamte Jahr nicht mehr als 8 Stunden insgesamt. Um diese Werte einzuhalten werden sogenannte Schattenwurfmodule verbaut, die die WEA abschalten wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Um Schattenwurf auf einige wenige Wohnhäuser im Bereich Niederbergheim und Allagen werden drei Windenergieanlagen mit einen sogenannten Schattenwurfmodul ausgerüstet. Dieses sorgt dafür, dass die gesetzlich Vorgaben zum Schattenwurf eingehalten werden. Das Modul erfasst den Sonnenstand und die Lichtintensität und errechnet damit den Schattenwurf der Anlage. Sobald die Grenzwerte erreicht sind, schaltet sich die Windenergieanlage selbstständig ab, bis der Schatten weiter gewandert ist.
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