Viele Bürger haben die Sorge, dass sie nachts durch ein rotes blinken der Windenergieanlagen gestört werden. Durch eine bereits vor mehreren Jahren sukzziv eingeführte Technik werden die Windenergieanlagen in Zukunft nachts zu 95 % dunkel bleiben. Die sogenannte Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung sorgt dafür, dass die Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen nur noch dann aktiv ist, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber innerhalb eines gewissen Radius von der Anlage entfernt und einem entsprechenden Höhenbereich befindet.
Das System ist ab 1.01.2025 Pflicht und muss zwangsläufig in allen Windenergieanlagen mit Nachtkennzeichnung verbaut werden. Während der Bauphase und auch noch einen kurzen Zeitraum nach Inbetriebnahme kann es zu einem Überbrückungszeitraum kommen, wo die Windenergieanlagen noch ohne dieses System betrieben werden. Leider muss jedes System und somit jede einzelne Anlage und jeder Park entsprechend durch die Luftfahrtbehörden freigegeben werden. Dazu sind nach Inbetriebnahme entsprechende Tests vorzunehmen.
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